Ziele der Bildungsstiftung

Für Bildung und Erziehung in Stadt und Region Hildesheim

Die Bildungsstiftung fördert

• Projekte zur Förderung der vorschulischen Bildung.
• Projekte zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel, zusätzliche Bildungsabschlüsse zu ermöglichen oder schulische Qualifikationen und Leistungen zu verbessern.
• Projekte zur Förderung der beruflichen Qualifikation junger Menschen, die ohne zusätzliche Förderung keinen Berufs-/Schulabschluss erreichen könnten.
• Initiativen in Bildung, Forschung und Wirtschaft, insbesondere zur weiteren Entwicklung der Stadt und des Landkreises Hildesheim.

Förderrichtlinien

Konzeptionelle Grundlagen

Die Hildesheimer Bildungsstiftung ist gemeinnützig, überparteilich und nicht konfessionell gebunden.
Sie will Vorhaben im Erziehungs- und Bildungsbereich initiieren und fördern.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Hildesheimer Bildungsstiftung fördert zeitlich befristete Projekte aus dem Bereich Bildung und Erziehung mit:
• ehrenamtlicher Beteiligung (Zeitgeber)
• Modell- und Vorbildcharakter
• Innovationskraft und Wirksamkeit

Zweck und Aufgaben

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. finanzielle oder sachliche Unterstützung oder Durchführung von Projekten zur Förderung der vorschulischen Bildung,
2. finanzielle oder sachliche Unterstützung oder Durchführung von Projekten zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel zusätzliche Bildungsabschlüsse zu ermöglichen oder schulische Qualifikationen und Leistungen zu verbessern,
3. finanzielle oder sachliche Unterstützung oder Durchführung von Projekten zur Förderung der beruflichen Qualifikation junger Menschen, die ohne zusätzliche Förderung keinen Berufsabschluss erreichen könnten,
4. Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Bildung, Forschung und Wissenschaft, insbesondere zur weiteren Entwicklung der Stadt und des Landkreises Hildesheim.

Fördergrundsätze

1. Die Hildesheimer Bildungsstiftung fördert auf Antrag Projekte, die der Verwirklichung der in den Förderrichtlinien genannten Zwecke und Aufgaben dienen. Es werden grundsätzlich nur Projekte gefördert, deren Teilnehmer/innen in Stadt und Region Hildesheim ihren Wohnsitz haben.
2. Es können nur Projekte gefördert werden, die eine unmittelbare Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhalten.
3. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
4. Die Förderung von Maßnahmen ist nicht zulässig, soweit die Projekte 
a. in den Haushaltsplänen des Landkreises und/oder der dort ansässigen Kommunen veranschlagt oder 
b. durch deren gesetzliche Leistungen abgedeckt sind oder
c. in der Vergangenheit durch die regelmäßig erbrachten freiwilligen Leistungen abgedeckt waren.
5. Die Förderung ist höchstens in Höhe der förderfähigen Kosten möglich. Die förderfähigen Kosten setzen sich in erster Linie aus Sachkosten und Verwaltungskosten zusammen. Verwaltungskosten sind bis zu einer Höhe von 5% der Gesamtkosten förderfähig.
6. Eine teilweise oder ergänzende Förderung ist grundsätzlich möglich.
7. Die Förderung ist in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr möglich. Eine Verlängerung der Dauer der Förderung ist grundsätzlich möglich.

Förderantrag

1. Ein formloser Antrag ist möglich.
2. Die Förderung ist mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Finanzierungsplan zu beantragen.
Weitere Kriterien sind:
a. Initiative von Initiatoren mit verschiedenen Beteiligten
b. Evaluation und Veröffentlichung der Ergebnisse
c. Anschub zur Selbsthilfe
d. Bildung von Netzwerken
e. Systemische Entwicklung
f. Transferbezug

Ausschlusskriterien

• Einzelpersonen und geschlossene Gruppen
• Fahrtkosten
• Baumaßnahmen
• Die Stiftung fördert keine Vorhaben, deren Finanzierung der Kommune oder dem Staat obliegen.

Bewilligung

1. Die Antragstellung ist grundsätzlich jeder Zeit möglich.
2. Über Anträge entscheidet der Vorstand. Er kann bei Bedarf Experten/innen der Fachausschüsse der Hildesheimer Bildungsstiftung hinzuziehen.
3. Die Anträge müssen zu einem im Internet (www.bildungsstiftung-hildesheim.de) veröffentlichen Termin vorliegen, um geprüft zu werden.
4. Über das weitere Prozedere entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit den Experten/innen der Fachausschüsse der Hildesheimer Bildungsstiftung.
5. Über offenkundig nicht zuwendungsfähige Anträge entscheidet der Vorstand unmittelbar.
6. Über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Förderung wird schriftlich, i.d.R. per Email, informiert. Ein Anspruch auf schriftliche Begründung der Ablehnung besteht nicht.
7. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt mit der Maßgabe, dass bei der nachträglichen Änderung der Maßnahmen oder wesentlichen Maßnahmebestandteilen eine unverzügliche Information an den Vorstand der Hildesheimer Bildungsstiftung erfolgt. Die Hildesheimer Bildungsstiftung kann die bereits gewährten Mittel zurückfordern, wenn diese Information unterbleibt oder die Änderungen der Maßnahme die Förderung ausschließen.
8. Die Fördermittel können zurückgefordert werden, wenn diese nicht bestimmungsgemäße Verwendung finden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

1. Die Hildesheimer Bildungsstiftung ist berechtigt, die jeweils geförderten Maßnahmen im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darzustellen.
2. Der Maßnahmeträger verpflichtet sich, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Förderung der Maßnahme durch die Hildesheimer Bildungsstiftung bei allen maßnahmebezogenen Veröffentlichungen anzugeben.

Revision

Die Förderung von Maßnahmen erfolgt mit der Maßgabe, dass die Hildesheimer Bildungsstiftung oder ein von ihr Beauftragter berechtigt wird, die bestimmungsgemäße Verwendung der von der Hildesheimer Bildungsstiftung hingegebenen Mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege in den Räumen des Empfängers oder in anderen Räumen nachzuprüfen. Soweit die Hildesheimer Bildungsstiftung oder ein von ihr Beauftragter es zur Erfüllung des Prüfungszweckes für erforderlich hält, kann die Prüfung auf die sonstige Geschäfts- und Wirtschaftsführung des Empfängers ausgedehnt werden.

Für unsere zukünftigen Stifter

Wenn Sie unsere Ziele unterstützen möchten, würden wir uns über Ihre Mitarbeit freuen. Selbstverständlich freuen wir uns auch über eine kleine Spende auf unser
Konto bei der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE06 2595 0130 0039 9999 88
BIC: NOLADE21HIK
Steuer-Nr. 30/210/43722